Gericht untersagt maßlose Internet Drosselung

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen E-plus wegen einer ca. 500 fachen Drosselung der Internetbandbreite (von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit) bei Überschreitung eines bestimmten Daten Volumens. Bei dem Tarif „Allnet Flat Base all-in“ wird laut Nutungsbedingungen die Geschwindigkeit von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit gedrosselt, wenn das Datenvolumen von 500 MB überschrittenen wird. Beworben wird der Tarif allerdings mit “unbegrenztem Datenvolumen”

E-Plus drosselt Internet auf Schneckentempo

Den Gang vor Gericht begründet VZBV Referent Heiko Dünkel damit, dass das Internet “bei diesem Schneckentempo” nicht mehr nutzbar sei. Das Landgericht Potsdam entschied zugunsten der Verbraucherzentrale und tatsächlich “Im Namen des Volkes”. Durch eine solche Leistungsdrosselung würden Kunden unangemessen benachteiligt, daher sei die entsprechende Klausel ungültig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine Formulierierung ala „Datenvolumen unbegrenzt“ erwecke den Eindruck einer Flatrate ohne Einschränkung – in diesem Fall ist da Gegenteil Realität.

Internet so gut wie nicht vorhanden

So gut wie jeder Smartphone Nutzer kennt das: Langsames Internet z.B. Edge (bis max 220 kbit/s) ist eine Qual. Eine Echte Strafe dagegen kann das GPRS Netz (bis max 55 kbit/s) sein. Heutzutage die Gaeschwindigkeit au das Niveau der 90er Jaher zu drosseln, kommt einer Abschaltung gleich, denn selbst einfache internetseiten lassen sich so kaum vernünftig nutzen.

In Zukunft keine echten Flatrates mehr?

Wird dieses Urteil rechtskräftig, werden viele Anbieter in Zukunft vermutlich keine Flatrates, sondern Daten Kontingente anbieten.
Quellen:
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/mobilfunk-unbegrenztes-datenvolumen-darf-nicht-ausgebremst-werden
http://winfuture.de/news,90926.html
E-Plus | Datenvolumen | Urteil LG Potsdam vom 14.1.2016 (Az. 2 O 148/14)

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